So rechnen wir
Wir fahren die Räder nicht selbst. Wir lesen die Datenblätter der Hersteller, rechnen nach und schreiben dazu, was die Zahlen für Ihren Alltag bedeuten. Fehlt eine Angabe, schätzen wir sie nicht: Sie zählt in der Wertung zum schlechtesten Wert oder gar nicht.
Die Rollfrei-Wertung
Sieben Kriterien, jedes von 0 bis 10, gewichtet und auf halbe Punkte gerundet. Grundlage ist der Listenpreis der Marke, damit eine kurze Rabattaktion die Wertung nicht verschiebt.
| Kriterium | Gewicht | Regel |
|---|---|---|
| Reichweite | 20 % | Akkuinhalt in Wh: 400 Wh ergeben 5 von 10, je 70 Wh mehr ein Punkt mehr. |
| Preis-Leistung | 20 % | Mittelwert der übrigen Kriterien, verschoben nach dem Listenpreis der Marke: je 200 € unter 1.200 € ein Punkt mehr, darüber ein Punkt weniger. Aktionspreise ändern die Wertung nicht. |
| Gewicht | 15 % | 20 kg ergeben 10 von 10, jedes Kilo darüber kostet 0,4 Punkte. |
| Komfort | 15 % | Vollfederung 9, Federgabel 6, ungefedert oder ohne Angabe 3. Ein Punkt mehr für 4 Zoll breite Reifen. |
| Bergfähigkeit | 15 % | Drehmoment: 40 Nm ergeben 5 von 10, je 8 Nm mehr ein Punkt mehr. |
| Bremsen | 10 % | Hydraulische Scheibenbremsen 9, mechanische Scheibenbremsen 6, Felgenbremsen 3. |
| Service | 5 % | Je ein Teil für: mindestens 2 Jahre Garantie auf den Akku, mindestens 5 Jahre auf den Rahmen, Lager in der EU, Ersatzteile im Onlineshop. Was die Marke nicht belegt, zählt nicht. |
Ein Rad, das in Deutschland nicht als Pedelec gilt, behält seine Wertung, bekommt aber nie ein Abzeichen und steht in jeder Liste hinter den erlaubten Modellen.
Reichweite im Alltag
Der Rechenweg steht beim Reichweitenrechner und auf jeder Modellseite zum Aufklappen.
Die Pedelec-Prüfung
Grün heißt: Der Hersteller belegt alle Bedingungen eines Pedelecs. Gelb heißt: Mindestens eine Angabe fehlt. Rot heißt: Eine Bedingung ist nicht erfüllt. Die Regeln, zuletzt geprüft am 4. November 2026:
- § 63a Abs. 2 StVZO, § 1 Abs. 3 StVG: Der Motor darf höchstens 250 W Nenndauerleistung haben. Die Spitzenleistung zählt nicht. Gesetzestext
- § 63a Abs. 2 StVZO, § 1 Abs. 3 StVG: Der Motor hilft nur beim Treten, die Hilfe nimmt mit dem Tempo ab und endet spätestens bei 25 km/h. Gesetzestext
- § 63a Abs. 2 StVZO, § 1 Abs. 3 StVG: Ohne Treten ist nur eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h erlaubt. Ein Gasgriff, der schneller zieht, macht das Rad zum Kraftfahrzeug. Gesetzestext
- § 67 StVZO: Scheinwerfer, Rücklicht und Rückstrahler müssen bauartgenehmigt sein. Bei Pedelecs darf das Licht am Fahrakku hängen, wenn es noch mindestens zwei Stunden leuchtet, nachdem die Unterstützung wegen leeren Akkus abgeschaltet hat. Gesetzestext
- § 64a StVZO: Andere Einrichtungen für Schallzeichen als die Glocke dürfen am Fahrrad nicht angebracht sein. Eine Hupe muss also ab. Gesetzestext
- § 64a StVZO: Mindestens eine helltönende Glocke, andere Schallzeichen sind am Fahrrad nicht erlaubt. Gesetzestext